Die Fahrerlaubnis wird im herkömmlichen Umfang, jedoch bereits mit 17 erworben. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Fahrerlaubnis auf Fahrten mit der/den angegebenen Begleitperson(en) beschänkt.
- Mindestalter bei Antragstellung: 16 1/2 Jahre
-Theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, - praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
- Die Prüfbescheinigung gilt ab dem 17. Geburtstag.
Voraussetzung für Fahrschüler/in: - keine Bedenken gegen Fahreignung - Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Voraussetzung der Begleitperson(en): - Mindestalter 30 Jahre - Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren - Maximal 3 Punkte im Zentralregister Flensburg
- Bei Antragstellung müssen die Begleitenperson(en) genannt werden.
Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte an 02137/952670